Steuervordrucke für gemeinnützige Vereine

 

  

Mit Ausnahme der Umsatz- und Gewerbesteuererklärungsvordrucke (s. unten FMS-Vordrucke) sind alle Vordrucke im pdf-Format erstellt. Um sich die Formulare ansehen zu können, muss auf Ihrem PC der kostenlose > Acrobat Reader < installiert sein. Die Vordrucke können am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden. Eine Speicherung Ihrer Daten ist mit dem Acrobat Reader nicht möglich.


1.

Gem 1

Steuererklärungsvordruck für einen gemeinnützigen Verein
Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen


2.

Überschussermittlung

- pdf-Datei

- Excel-Datei

I.d.R. schickt das Finanzamt diesen Vordruck nicht mehr zu, da die Einnahmen und Ausgaben auch ohne diesen Vordruck gegenüber dem Finanzamt erklärt werden können. Der Vordruck soll lediglich Anhaltspunkte über den Aufbau einer Überschussermittlung geben. 


3.

Erläuterungen zur Steuererklärung

 

4.

Gem 1A

Anlage für einen Sportverein


5.

NV 3A

Den Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) stellt ein Verein, der den Einbehalt der Abgeltungssteuer bei der Bank vermeiden will. Den "NV 3A" - Antrag muss der gemeinnützige Verein aber nur dann stellen, wenn er steuerlich nicht erfasst ist, ihm also keine vorläufige Bescheinigung, kein Freistellungsbescheid und auch kein Körperschaftsteuerbescheid erteilt worden ist. Ist der Verein steuerlich erfasst, muss der Verein der Bank die vorläufige Bescheinigung, den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, aus der sich die Gemeinnützigkeit ergibt, aushändigen. Die Gültigkeit der vorläufigen Bescheinigung, des Freistellungsbescheides bzw. der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, speziell für die Bank, entnehmen Sie > hier <. 

Aber auch der nicht gemeinnützige Vereine kann einen NV-Antrag stellen. Das Antragsformular heißt "NV 3A", die Nichtveranlagungsbescheinigung, die der Verein vom Finanzamt ausgestellt bekommt, hat die Abkürzung "NV 3B".


6.

NV 2A

 

Diesen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung "NV 2 B" stellt der Verein, wenn er beim Finanzamt bereits steuerlich erfasst ist, er eine Dividendenausschüttung erhalten hat und ihm Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist. Das Antragsformular heißt "NV 2 A", die Nichtveranlagungsbescheinigung selber, die ihm das Finanzamt zukommen lässt, wird als "NV 2 B" bezeichnet.


7.

Lotteriesteuer

Steueranmeldung der Lotteriesteuer beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach 
Dieser Vordruck ist nur für Vereine in Baden-Württemberg bestimmt.


8.

Merkblatt Lotteriesteuer 

Merkblatt für die Steueranmeldung der Lotteriesteuer beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Dieses Merkblatt ist nur für Vereine in Baden-Württemberg bestimmt.


9.

Vordrucke für Spendenbescheinigungen

 

10.

Anlage EÜR

Vereine müssen diesen Vordruck beim Finanzamt nur einreichen, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 € (bis 31.12.2006: 30.678 €) im Jahr übersteigen.


11.

FMS

Formular-Management-System (FMS)
Weitere Formulare, wie Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, sind auf der Seite >
www.formulare-bfinv.de < zu finden. Da es sich bei diesen Formularen nicht um pdf-Dateien handelt, können diese auch abgespeichert werden.


12

Fragebogen

Neu gegründete Vereine werden in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Fragebogen steuerlich erfasst.