| 1. |
Gem
1 |
Steuererklärungsvordruck
für einen gemeinnützigen Verein
Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
dienen |
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| 2. |
Überschussermittlung
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pdf-Datei
-
Excel-Datei |
I.d.R. schickt das Finanzamt
diesen Vordruck nicht mehr zu, da die Einnahmen und Ausgaben auch ohne
diesen Vordruck gegenüber dem Finanzamt erklärt werden können. Der
Vordruck soll lediglich Anhaltspunkte über den Aufbau einer
Überschussermittlung geben.
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| 3. |
Erläuterungen
zur Steuererklärung |
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| 4. |
Gem
1A |
Anlage
für einen Sportverein |
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| 5. |
NV
3A
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Den
Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
(NV) stellt ein Verein, der den
Einbehalt der Abgeltungssteuer bei der Bank vermeiden will. Den "NV
3A" - Antrag muss der gemeinnützige Verein aber nur dann stellen,
wenn er steuerlich nicht erfasst ist, ihm also keine vorläufige
Bescheinigung, kein Freistellungsbescheid und auch kein
Körperschaftsteuerbescheid erteilt worden ist. Ist der Verein steuerlich
erfasst, muss der Verein der Bank die vorläufige Bescheinigung, den
Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid,
aus der sich die Gemeinnützigkeit ergibt, aushändigen. Die Gültigkeit
der vorläufigen Bescheinigung, des Freistellungsbescheides bzw. der
Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, speziell für die Bank,
entnehmen Sie > hier
<.
Aber auch der nicht
gemeinnützige Vereine kann einen NV-Antrag stellen. Das Antragsformular
heißt "NV 3A", die Nichtveranlagungsbescheinigung, die der
Verein vom Finanzamt ausgestellt bekommt, hat die Abkürzung "NV
3B". |
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| 6. |
NV 2A
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Diesen
Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung "NV 2
B" stellt der Verein, wenn er beim Finanzamt bereits steuerlich
erfasst ist, er eine Dividendenausschüttung erhalten
hat und ihm Kapitalertragsteuer einbehalten worden ist. Das
Antragsformular heißt "NV 2 A", die
Nichtveranlagungsbescheinigung selber, die ihm das Finanzamt zukommen
lässt, wird als "NV 2 B" bezeichnet.
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| 7. |
Lotteriesteuer |
Steueranmeldung
der Lotteriesteuer beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Dieser Vordruck ist nur für Vereine in Baden-Württemberg bestimmt.
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| 8. |
Merkblatt Lotteriesteuer |
Merkblatt für die Steueranmeldung der
Lotteriesteuer beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Dieses Merkblatt ist nur für Vereine in Baden-Württemberg bestimmt.
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| 9. |
Vordrucke
für Spendenbescheinigungen |
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| 10. |
Anlage EÜR |
Vereine
müssen diesen Vordruck beim Finanzamt nur einreichen, wenn die Einnahmen einschließlich
der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 € (bis 31.12.2006: 30.678
€) im Jahr übersteigen. |
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| 11. |
FMS |
Formular-Management-System
(FMS)
Weitere
Formulare, wie Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, sind auf der Seite > www.formulare-bfinv.de
< zu finden. Da es sich bei diesen Formularen nicht um pdf-Dateien handelt,
können diese auch abgespeichert werden.
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| 12 |
Fragebogen |
Neu
gegründete Vereine werden in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Fragebogen
steuerlich erfasst.
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