Beförderung des Notarztes zum Einsatzort (sog. Rendezvous-System)

 

   

- Verfasser: Dipl. Finanzwirt Klaus Wachter -

In Baden-Württemberg fahren der Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug getrennt zum Einsatzort (sog. Rendezvous-System). Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stellt der Transport des Notarztes eine unselbständige Nebenleistung zu der vom Notarzt erbrachten steuerfreien heilberuflichen Tätigkeit dar. Eine isolierte steuerpflichtige Transportleistung liegt nicht vor, da Heilbehandlung und Transport durch den selben Leistungsträger erfolgen.