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MUSTERHAUSEN
FINANZAMT
MUSTERHAUSEN |
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Musterhausen, |
03.12.2001 |
| Herrn |
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Bearbeiter: |
Herr
Byrla |
| Klaus Mustermann |
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Telefon: |
0123/321-0 |
| Alleenstr.
8 |
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Durchwahl: |
0123/321-456 |
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Telefax: |
0123/321-789 |
| 88212 Ravensburg |
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Zimmer: |
204 |
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Steuernummer: |
28 |
11 |
071/00123 |
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Länder-
Nr.
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FA-
Nr.
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SG: II/24 |
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(bei Antwort bitte
angeben)
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Sicherheits-Nr:
28 11 02240001 |
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen |
gemäß § 48b
Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
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| Firma/Herrn/Frau |
| Firma,
Name/Vorname Klaus
Mustermann |
| Gründungsdatum,
Geburtstag 10.10.1962 |
Rechtsform
Einzelunternehmen |
| Anschrift
Alleenstr. 8, 88212 Ravensburg |
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wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der
Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt
vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2004.
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Wichtiger Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original
auszuhändigen, wenn sie auf einen bestimmten Auftrag lautet. Ist die
Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie
ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift
und Sicherheitsnummer versehen. Um eine Haftung für den Steuerabzug
zu vermeiden, hat der Leistungsempfänger im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz
1 EStG die Möglichkeit, die Richtigkeit der Freistellungsbescheinigung
beim Bundesamt für Finanzen zu überprüfen. Das Bundesamt für
Finanzen wird dem Leistungsempfänger im Wege einer elektronischen
Abfrage Auskunft über die beim Bundesamt für Finanzen gespeicherten
Freistellungsbescheinigungen erteilen (http://www.bff-online.de).
Dazu sollen die Daten beim Bundesamt für Finanzen gespeichert und bei
einer elektronischen Abfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben
werden. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für
Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/oder für
die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung)
des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden
steht einer Zahlung gleich.
Der
Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Im
Auftrag
Dienstsiegel Byrla
| S 2-59
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei
Bauleistungen |
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Bescheinigungen, die bereits im November 2001 ausgestellt
worden sind, können sich auch auf 2 Seiten erstrecken. |
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