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Fußballverein Volltreffer e.V., Lindenallee
48, 88000 Musterhausen
Bestätigung
über Geldzuwendung
im Sinne des § 10b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen
oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Max
Mustermann, Neue Str. 8, 88000 Musterhausen
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Betrag der Zuwendung
- in Ziffern - |
- in Buchstaben
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Tag der
Zuwendung: |
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100
€
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einhundert
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10.10.2011
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Es handelt sich um den Verzicht auf die
Erstattung von Aufwendungen |
Ja  |
Nein
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Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem letzten uns
zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Musterhausen, StNr.
77052/98527 vom 11.02.2008 nach § 5
Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und
nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass
die Zuwendung nur zur Förderung des Sports verwendet wird.
Es
wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen
Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.
Musterhausen,
12.10.2011, Maria-Luise
Christ-Maier
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige
Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu
den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken
verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen
Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10 b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3
KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche
Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des
Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum
der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der
Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).
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