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Verzeichnis
der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig
im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes anerkannt sind
Abschnitt A
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Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Bekämpfung
von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im
Sinne des § 67 der Abgabenordnung, und von Tierseuchen;
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Förderung der Jugend- und der Altenhilfe;
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Förderung kultureller Zwecke: dies ist die ausschließliche und
unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung
von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege;
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die Förderung der Kunst
umfasst die Bereiche der Musik, der
Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung
von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von
kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein;
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Kulturwerte sind Gegenstände von künstlerischer und sonstiger
kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen und künstlerische Nachlässe,
Bibliotheken, Archive sowie andere vergleichbare Einrichtungen;
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die Förderung der Denkmalpflege bezieht
sich auf die Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern.
die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannt sind: die
Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle
nachzuweisen;
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Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe;
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Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes;
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Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der
freien Wohlfahrtspflege (Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in
Deutschland e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Arbeiterwohlfahrt -
Bundesverband e.V. , Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.,
Deutscher Blindenverband e.V., Bund der Kriegsblinden Deutschlands e.V.,
Verband Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft
Hilfe für Behinderte e.V., Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer,
Behinderten und Sozialrentner e.V.), ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
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Förderung der Hilfe für politisch, rassisch
oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler
Kriegsopfer Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung
des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich
der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste;
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Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
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Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen-
und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
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die
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sofern nicht nach
Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung mit der Verfassung
unvereinbare oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden;
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Förderung des Tierschutzes;
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Förderung der Entwicklungshilfe;
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Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz;
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Förderung der Fürsorge für Strafgefangene
und ehemalige Strafgefangene;
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Förderung der Gleichberechtigung von Männern
und Frauen;
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Förderung des Schutzes von Ehe und Familie;
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Förderung der Kriminalprävention.
Abschnitt B
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Förderung des Sports;
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Förderung kultureller Betätigungen, die in
erster Linie der Freizeitgestaltung dienen;
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Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde;
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Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der
Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke.
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