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16.07.2000
Spendenbescheinigungen
Das
Bundesfinanzministerium macht konkrete Vorgaben hinsichtlich der Ausstellung
von Zuwendungsbestätigungen (BStBl. 2000 Teil I Seite
592). Danach dürfen auf den Zuwendungsbestätigungen weder Danksagungen
an den Zuwendenden noch Werbung für die Ziele des Vereins angebracht
werden. Entsprechende Texte sind jedoch auf der Rückseite zulässig. Die
Wortwahl und die Reihenfolge der in den amtlichen Vordrucken
vorgeschriebenen Textpassagen sind grundsätzlich beizubehalten.
Neuauflage
der Broschüre "Das Finanzamt und die gemeinnützigen Vereine"
Die vom
Finanzministerium Baden Württemberg herausgegebene Broschüre "Das
Finanzamt und die gemeinnützigen Vereine" wurde neu aufgelegt (Stand
Juni 2000) und liegt bei den Finanzämtern
Baden-Württembergs kostenlos aus.
Broschüre
"Wir gründen einen Verein"
Das
Justizministerium Baden-Württemberg (Tel.: 0711/2790) schickt auf schriftliche
Bestellung die 12-seitige Broschüre "Wir gründen einen Verein" für
3 DM zu. Die Bestelladresse lautet: Justizministerium Baden-Württemberg,
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart.
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