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Ein
absolutes Muss für alle Stiftungsinteressierte ist die
Arbeitshilfe > "Stiftungen aus steuerlicher Sicht" < der OFD
Münster. Themen wie Anerkennungsverfahren, Besteuerung der
Destinatäre, Spendenabzug, Schenkung- und Erbschaftsteuer u.v.m.
sind hier zu finden. Hinsichtlich der Frage, ob Spenden in den
Vermögensstock einer Stiftung vor Anerkennung der Stiftung (sog. Vorstiftung)
durch die Stiftungsaufsichtsbehörde abzugsfähig sind oder nicht, wird im
Hinblick auf die Ausführungen in der Arbeitshilfe auf S. 40 klarstellend darauf
hingewiesen, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Baden-Württemberg
erst die Finanzbehörde die Stiftung als gemeinnützig anerkannt und eine vorläufige
Bescheinigung erteilt haben muss, bevor die Stiftung eine Spendenbescheinigung
erteilen darf, und der Stifter den Spendenabzug in Anspruch nehmen kann (s. auch > Urteil
des Bundesfinanzhofs vom 05.04.2006, AZ I R 20/05, BStBl. 2007 II S. 450)
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Arbeitshilfe
"Stiftungen aus
steuerlicher Sicht"
der OFD Münster

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